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Ein Belegarzt ist ein niedergelassener Facharzt, der seine Patienten in einem Krankenhaus stationär behandeln darf. Der Belegarzt nutzt die Infrastruktur des Krankenhauses (OP-Säle, Pflegepersonal), bleibt aber selbstständig und rechnet direkt mit den Krankenkassen ab. Das Belegarztsystem ist v. a. in der Chirurgie, Gynäkologie und Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde verbreitet.