Gemeinsamer Bundesausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. Juni 2026, 20:01 Uhr
Der Gemeinsame Bundesausschuss, abgekürzt als G-BA, ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er legt fest, welche medizinischen Leistungen von der GKV bezahlt werden und erlässt Richtlinien zur Qualitätssicherung.